Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Abschlussprüfung:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis einer Berufslehre im Automobilgewerbe, wie zum Beispiel: Automobil-MechatronikerIn EFZ, Automobil-Fachleute EFZ, Detailhandelsfachleute EFZ, Autoteile-Logistik EFZ, Kaufleute Automobil-Gewerbe EFZ, CarrosseriespenglerIn EFZ, CarrosserielackiererIn EFZ etc.
- Oder Eidg. Fachausweis mit entsprechender fachlicher Ausrichtung bzw. gleichwertiger Qualifikation
und
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im automobilen Bereich nach Abschluss der Berufslehre, davon mindestens zwölf Monate mit Haupttätigkeiten im Kundendienstbereich eines Betriebes im Automobilbereich (bis zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung)
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, empfehlen wir, die definitive Zulassung beim AGVS abklären zu lassen. Bitte kontaktieren Sie Christoph Künzi (christoph.kuenzi@agvs-upsa.ch)