Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis einer Berufslehre im Automobilgewerbe (oder Besitz eines mindestens gleichwertigen anderen Ausweises) sowie nach der Lehre mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Automobilverkauf in der Schweiz (bis zur eidg. Prüfung) und Abschluss der erforderlichen Module des Lehrgangs Automobil-VerkaufsberaterIn bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
oder
- Nachweis von 7 Jahren Berufspraxis (in der Schweiz), davon mindestens 4 Jahre im Automobilverkauf sowie Abschluss der erforderlichen Module des Lehrgangs Automobil-VerkaufsberaterIn bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen oder bezüglich Voraussetzungen unsicher sind, bitten wir, die definitive Zulassung beim AGVS abklären zu lassen. Bitte kontaktieren Sie dafür Christoph Künzi (christoph.kuenzi@agvs-upsa.ch).