Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Abschlussprüfung (AGVS):
- Automobil-MechatronikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis (PW und NF) und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Land- oder BaumaschinenmechanikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Automobil-Fachleute mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- BerufsbildnerIn-Kurs (Pflicht)
- Fachbewilligung für Kältemittel (Pflicht, ausser für Automobil-MechatronikerInnen)
► Wenn Sie die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen oder unsicher sind, klären Sie bitte bereits vor Anmeldung zum Lehrgang die definitive Zulassung beim AGVS: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)
Erforderliche Kurse
- BerufsbildnerIn-Kurs für AutomobildiagnostikerIn und Automobil-WerkstattkoordinatorIn
- Fachbewilligung für Kältemittel