- Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum Grundmodul Gas
- Mind. eine automobiltechnische Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Ausbildung. Über die Gleichwertigkeit einer Ausbildung entscheidet der Fachausschuss Gas.
- Mind. 3-jährige fahrzeugtechnische Grundbildung. Dazu zählen auch Fahrzeugschlosser, Carrossiers, Landmaschinen-Mechaniker. Mit einem EFZ ist keine zusätzliche Berufserfahrung erforderlich.
- Zulassung zur Prüfung Vertiefungsmodul «CNG»: ein vorgängiger Kursbesuch des Vertiefungsmoduls «CNG» ist obligatorisch.
- Der Kurs eignet sich auch für technisches Personal von Pannendiensten, Rettungskräften, Entsorgungsfirmen etc.
Fahrzeugtechnik