Zugelassen wird, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation sowie mindestens drei Jahre Berufspraxis nach Erwerb des Abschlusses. Zudem müssen mindestens drei Jahre der gesamten Berufspraxis (inkl. Grundbildung) im technisch-handwerklichen Bereich nachgewiesen werden;
oder
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Eidg. Berufsattest (EBA) oder eine gleichwertige Qualifikation sowie mindestens fünf Jahre Berufspraxis nach Erwerb des Abschlusses. Zudem müssen mindestens fünf Jahre der gesamten Berufspraxis (inkl. Grundbildung) im technisch-handwerklichen Bereich nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie unter: www.anavant.ch