- Eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Ausweis einer anerkannten Berufslehre gemäss Wegleitung des Trägerverbandes anavant sowie mindestens dreijährige Praxis mit technischer Tätigkeit
oder - Eidg. Berufsattest (EBA) oder gleichwertiger Ausweis sowie der Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich
Zu beachten: Die Lehrzeit wird nicht als Praxis anerkannt, somit kann die Berufspraxis erst vom Abschluss der Grundausbildung angerechnet werden. Siehe auch: www.anavant.ch