Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung:
- Automobil-MechatronikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mindestens 5-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Land- oder BaumaschinenmechanikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- Automobil-Fachleute mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit mindestens 6-jähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre bis zur eidg. Prüfung
- AutomobildiagnostikerIn mit eidg. Fachausweis: nur noch Kompetenzbereiche W1-W4
- BerufsbildnerIn-Kurs (Pflicht)
- Fachbewilligung für Kältemittel (Pflicht, ausser für Automobil-MechatronikerInnen)
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, bitten wir, die definitive Zulassung bereits vor Anmeldung zur Weiterbildung beim AGVS abzuklären: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)
Erforderliche Kurse
- BerufsbildnerIn-Kurs für AutomobildiagnostikerIn und Automobil-WerkstattkoordinatorIn
- Fachbewilligung für Kältemittel