Gebäudetechnik

Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 - Prüfungsvorbereitung

Mehr können, mehr dürfen: Für das Anschliessen, Unterbrechen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Mit diesem Kurs erlangen Sie die Fähigkeiten, die Prüfung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) in Fehraltorf ZH abzuschliessen.

Interessiert?

Anmeldung bis 2 Monate vor Weiterbildungsstart empfohlen.

requirementsVoraussetzungen

  • Berufsleute mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (branchenunabhängig)

Wenn Sie über kein EFZ verfügen, dürfen Sie sich zur Abklärung der Voraussetzungen direkt an das ESTI wenden.

careerKarrierechancen

Mehr Fachkompetenz, mehr Einsatzgebiete und mehr Verantwortung: Nach erfolgreich bestandener Prüfung dürfen Sie elektrische Betriebsmittel im Niederspannungsbereich in vielen wichtigen Fachbereichen wie beispielsweise Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima und Automobiltechnik anschliessen.

calendar_lightKursdaten

Lehrgang

Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV - Prüfungsvorbereitung 7 Tage

checklistAblauf

Dieser Prüfungsvorbereitungs-Kurs dauert sieben Tage, findet in der Regel 8.10 bis 17.00 Uhr statt und beinhaltet folgende Themen:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Installationsnormen NIN
  • Kenntnisse der Elektrizitätsgesetze und Verordnungen (EleG, NIV, NEV)
  • Prüf- und Messtechnik
  • Betriebsmittel und Anschlusstechnik
  • Gefahren und Arbeitssicherheit

Anmeldung Prüfung (ESTI)

Die Kursteilnehmenden können sich bereits vor dem Kursstart direkt beim ESTI für die Prüfung in Fehraltorf ZH anmelden. Wir empfehlen ein Prüfungsdatum ca. 4 - 6 Wochen nach dem Kursende zu wählen. Das ESTI entscheidet, ob die Teilnehmenden die Zulassungsbedingungen für die Prüfung erfüllen. Die diesbezügliche Abklärung ist Sache der Teilnehmenden.

Weitere Informationen zur Prüfung resp. zur Bewilligung NIV Art. 15 finden Sie auf der Website des ESTI.

 

Gut zu wissen:
 
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) fordert nach erfolgreicher Prüfung NIV Art. 15 regelmässige Wiederholungskurse, damit Fachpersonen auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben und somit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten (nach NIV 2018 muss durchschnittlich 1 Tag Weiterbildung pro Jahr und pro Bewilligungsträger nachgewiesen werden). Wir bieten in unserem Refresh-Kurs «Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 - Wiederholungskurs» einen lehrreichen Theorie-Praxis-Mix, damit Fachpersonen ihre Expertise souverän und sicher anwenden können.
 
Personen, die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 oder Art. 15 Abs. 4 NIV ausführen, müssen durchschnittlich während eines halben Tags pro Jahr Weiterbildung im Fachgebiet betreiben.

labelPreise

Total

CHF 2’550.-

Im Preis inbegriffen:

  • Kursunterlagen elektronisch
  • Freier Zugang zu Laboren

Im Preis nicht inbegriffen:

attachmentsAnhänge

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Hotspots, die Sie im Lehrgang antreffen werden

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