- InhaberIn eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als ElektroinstallateurIn, ElektroplanerIn, TelematikerIn, AutomatikerIn, GebäudetechnikplanerIn Heizung oder GebäudetechnikplanerIn Lüftung bzw. eines gleichwertigen Abschlusses
oder
- InhaberIn eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Montage-ElektrikerIn, HeizungsinstallateurIn, LüftungsanlagenbauerIn, SanitärinstallateurIn bzw. eines gleichwertigen Abschlusses
oder
- InhaberIn eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) in einem vergleichbaren schweizerischen Beruf der Gebäudetechnik. (Über die Vergleichbarkeit und die erforderliche Dauer der praktischen Tätigkeit entscheidet die QS-Kommission)