Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse sowie die Miete von Immobilien an der Schweizerischen Technischen Fachschule Winterthur STFW, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Anmeldung, Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular oder auf der Webseite der STFW. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Abschluss des Unterrichtsvertrags kommt mit der Annahme und schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die STFW zustande. Kursspezifische Bestimmungen, die in den Kursbroschüren aufgeführt sind, sind Bestandteil des Unterrichtsvertrags.
Zahlungskonditionen
Mit Zustandekommen des Unterrichtsvertrags ist der Kursteilnehmer verpflichtet, das Kursgeld gemäss den in der Kursausschreibung genannten Konditionen zu bezahlen. Das Kursgeld muss vor Kursbeginn bezahlt werden. Die STFW behält sich vor, den Teilnehmer bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen. Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, wird ab der zweiten Mahnung eine Gebühr in Rechnung gestellt. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Vertragsrücktritt. Auch bei Angabe einer anderweitigen Rechnungsadresse (z.B. des Arbeitgebers) bleibt der Kursteilnehmer Schuldner des Kursgeldes. Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für interne Zwecke und offizielle Statistiken elektronisch gespeichert werden.
Subventionen
Höhere Fachschule und berufsorientierte Weiterbildung
Für gewisse Kurse und Lehrgänge entrichten mehrere Kantone gemäss anwendbaren Vereinbarungen und bei Erfüllung der Voraussetzungen Finanzierungsbeiträge. Falls die benötigten Dokumente fristgerecht eingereicht werden und die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind, muss der Kursteilnehmer der STFW nur den, in den Kursunterlagen aufgeführten niedrigeren Betrag des Kursgeldes bezahlen.
Eidgenössische Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung
Die Auszahlung erfolgt direkt durch den Bund nur an die Teilnehmer nach der eidgenössischen Prüfung. Falls die Rechnung nicht auf den Teilnehmer ausgestellt und nicht vom Teilnehmer bezahlt worden ist, werden vom Bund keine Subventionen ausbezahlt. Massgebende Regelungen siehe
www.sbfi.admin.ch
Kursdauer, Kursdaten und Schulungsräume
Die Schulungsräume befinden sich in der Regel an der Schlosstalstrasse 95 und 139 in Winterthur oder am Standort im "The Valley" (Kemppthal). Die Kursdauer und Kursdaten ersehen Sie aus den Kursausschreibungen.
Rücktritt vor Kursbeginn / Rücktritt einer gebuchten Immobilien
Abmeldungen sind mit eingeschriebenem Brief der STFW mitzuteilen. Dasselbe gilt für Umbuchungen, Verschiebungen und dergleichen. Erfolgt die Abmeldung/Umbuchung etc. bis vier Wochen vor Kursbeginn (Eingang bei der STFW), werden keine Kursgelder in Rechnung gestellt. Meldet sich ein Teilnehmer später als vier Wochen vor Kursbeginn ab, wird folgender Anteil des Kursgeldes verrechnet:
- bis 14 Tage vor Kursbeginn 25 %, anteilmässig bis zum Quartalsende nach Kursbeginn, mindestens jedoch CHF 150.-
- später als 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 50% anteilsmässig bis zum Quartalsende nach Kursbeginn, mindestens jedoch CHF 150.-
- ab Datum Kursbeginn 100 %
Erfolgt der Rücktritt einer gebuchten Immobilie bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin (Eingang bei der STFW), werden keine Mietkosten in Rechnung gestellt. Wird die Veranstaltung später als vier Wochen vor Kursbeginn abgesagt, wird folgender Anteil der Mietkosten verrechnet:
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung 25 % des in Auftragswert, minstestens CHF 100.-
- später als 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % des in Auftragswert
Rücktritt während des Kurses
Der Unterrichtsvertrag gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Ein vorzeitiger Rücktritt bzw. eine Kündigung vor Beendigung des Kurses ist nur auf ein Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) möglich und muss der STFW mindestens vier Wochen vor dem Quartalsende (Eingang bei der STFW) mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Das Kursgeld ist anteilsmässig bis zum betreffenden Quartalsende geschuldet, mindestens jedoch CHF 150.-
Absage von Kursen, Programm- und Preisänderungen
Die STFW ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl können Kurse annulliert oder verschoben werden. Wird der Kurs nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Kursgebühren vollumfänglich zurückerstattet. Bei Verschiebungen/Umteilungen oder einer Erhöhung des vereinbarten Kurspreises können Kursteilnehmer innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der STFW ohne Kostenfolge vom Unterrichtsvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche die STFW zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen.
Kann der Kursteilnehmer an einer Lektion oder einem Kurs nicht teilnehmen, aus Gründen die nicht die STFW zu vertreten hat, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Lektionenbesuches und dergleichen.
Ausschluss
Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können von der STFW vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in analoger Anwendung von Ziffer 7 bis zum betreffenden Quartalsende geschuldet. Weitergehende Ansprüche der STFW für Schadenersatz etc. sind vorbehalten.
Die STFW kann ein Haus- und Arealverbot für ihre Liegenschaft an der Schlosstalstrasse 95 bis 139 inklusive Guesthouse Riverside Inn aussprechen.
Adressänderungen
Adressänderungen sind der Schule umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung und Haftung abgelehnt.
Leistungen der STFW
Die STFW stellt Fachlehrer, Lehr- und Hilfsmittel sowie Schulräume zur Verfügung. Bücher, Exkursionen, etc. sind ohne andere Abmachungen nicht im Kursgeld inbegriffen. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (Bestehen von Prüfungen, ausreichende Anwesenheit, etc.) stellt die STFW je nach Kurs Diplome, Zertifikate, Teilnahmebestätigungen aus.
Die STFW behält sich Änderungen in der Raumzuteilung vor, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
Die Öffnungszeiten der STFW bei der Miete einer Immobilie sind Montag - Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr. Einsatzzeiten ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind voranzumelden, auch für Auf- / Abbau, und werden verrechnet. Die Durchführung von Anlässen an Wochenenden und Feiertagen wird mit einem Zuschlag von 50 % auf alle gebuchten Leistungen verrechnet.
Prüfungen, Vorkenntnisse
Diplom- und Abschlussprüfungen sind ohne anders lautende Vereinbarung nicht im Kursgeld inbegriffen. Sie werden je nach Bildungsrichtung vom jeweiligen Berufsverband organisiert und separat in Rechnung gestellt. Wiederholungen von STFW internen Prüfungen sind kostenpflichtig.
Für die Anmeldung an die Berufs- und höhere Fachprüfung ist der Kursteilnehmende verantwortlich, ebenso dafür, dass er die Zulassungsbedingungen für die Berufs- und höhere Fachprüfung und weitere Prüfungen gemäss Kursunterlagen erfüllt.
Geistiges Eigentum
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum der STFW oder ihrer Vertragspartner und dürfen vom Teilnehmer nur persönlich zum Zweck seiner Ausbildung genutzt werden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung der STFW.
Haftung und Versicherung
Die STFW und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden) aus oder in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Insbesondere haftet die STFW nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache des Kursteilnehmers.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Unterrichtsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur.
© STFW, Oktober 2022