Subventionen

Ihr Fahrplan zur finanziellen Unterstützung

Subventionen für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen

Seit 01.01.2018 werden die Weiterbildungen der Höheren Berufsbildung (eidg. Fachausweise und eidg. Diplome) nicht mehr kantonal unterstützt, sondern direkt vom Bund subventioniert. Dies hat zum Vorteil, dass Sie Ihre Weiterbildung auch in einem anderen Kanton absolvieren können. Zudem erhalten Sie eine höhere finanzielle Unterstützung: Bis 50% der Kurskosten resp. max. CHF 9‘500 für Berufsprüfungen (eidg. FA) und CHF 10‘500 für Höhere Fachprüfungen (eidg. Diplome). Beachten Sie aber, dass Sie die Kurskosten vorfinanzieren müssen und Sie die finanzielle Unterstützung erst nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung – ob bestanden oder nicht – erhalten.

Weiterbildungen der Höheren Fachschule werden weiterhin vom Kanton subventioniert. Informationen dazu finden Sie unter "Subventionen für Höhere Fachschulen".

 

Vorgehen:

Damit Sie Ihr Budget entsprechend schonen können und Sie möglichst rasch zu Ihrem Geld kommen, haben wir Ihnen einen Fahrplan für eine effiziente Abwicklung zusammengestellt. 
 

Hier finden Sie das Infoblatt

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  • 1. Klären Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten

    • Schliessen Sie eine Weiterbildungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab
    • Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über eine finanzielle Unterstützung
    • Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton über allfällige Bildungs-Darlehen
    • Stellen Sie beim Bund einen Antrag auf Teilbeträge vor Absolvieren der eidg. Prüfungen (gewisse Voraussetzungen erforderlich): www.sbfi.admin.ch/absolvierende
  • 2. Buchen Sie Ihren gewünschten Lehrgang

    • Alle STFW-Weiterbildungen, die Sie mit einem eidg. Fachausweis oder einem eidg. Diplom abschliessen, werden vom Bund subventioniert
    • Die Rechnungsadresse muss zwingend auf die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer lauten
    • Der Bund bezahlt keine Beiträge an Arbeitgeber und andere Dritte aus wie SUVA oder IV
Unser Praxis-Tipp für Sie: Geben Sie bei der Buchung des Kurses zwingend Ihre Privatadresse als Rechnungsadresse an.

Simona Huber

Weiterbildungsberaterin

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  • 3. Bezahlen Sie die Kurskosten

    • Während Sie den Lehrgang besuchen, bezahlen Sie die Kurskosten in Raten.
    • Behalten Sie alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen auf. Sie benötigen sie zu einem späteren Zeitpunkt.
  • 4. Absolvieren Sie die eidgenössische Prüfung

    • Damit Sie die Unterstützung des Bundes auf sicher haben, müssen Sie zwingend an der eidg. Prüfung teilnehmen.
    • Ob Sie bestehen oder nicht ist für die Teil-Rückerstattung der Kurskosten des Bundes unwichtig.
    • Sie erhalten von der Prüfungsträgerschaft eine Prüfungsverfügung, die Sie anschliessend beim Bund einreichen müssen.
  • 5. Einfordern des Geldes

  • 6. Auszahlung der Bundesbeiträge

    • Der Bund prüft Ihre Angaben und bezahlt max. 50% der Kurskosten an Sie aus.
    • Bei eidg. Fachausweisen (Berufsprüfungen) liegt die Obergrenze bei CHF 9‘500.-
    • Bei eidg. Diplomen (Höhere Fachprüfungen) liegt die Obergrenze bei CHF 10‘500.-