Zulassungsbedingungen zur Höheren Fachprüfung:
- Eidg. Fachausweis im Automobilgewerbe oder einen gleichwertigen Abschluss
- mind. zwei Jahre Praxiserfahrung in einer Führungsfunktion in einem autogewerblichen Unternehmen nach Erwerb eines Fachausweises im Automobilgewerbe
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung
Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, empfehlen wir, die definitive Zulassung beim AGVS abklären zu lassen. Bitte kontaktieren Sie Christoph Künzi (christoph.kuenzi@agvs-upsa.ch)